Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gilt es einige Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen mehrere Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.